Studienkosten von der Steuer absetzen
Holen Sie sich Ihre Studienkosten zurück
Ein Studium ist mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Miete, Auto, Wohnung, Material, Arbeitsgeräte – all das kostet Geld.
Als Studentin oder Student diese Kosten alleine zu stemmen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Sicher: einen Nebenjob kann man machen. Doch nicht mehr als das. Schließlich ist ein Studium extrem zeitintensiv.
Vollzeit nebenher arbeiten ist nicht möglich. Zumindest nicht, wenn man den straffen Studienplänen entsprechen und sein Studium in Regelstudienzeit schaffen möchte.
Welche Optionen bleiben also? Kredit aufnehmen? Bafög?
Kurzum: Nahezu die Hälfte der deutschen Hochschulabsolventen startet in ihr Berufsleben mit Schulden aus der Studienfinanzierung.
Die Schulden gehen dabei häufig über die BAföG-Deckelung hinaus. Beträge von mehr als 10.000 Euro sind keine Seltenheit.
Und die anderen 50 Prozent? Die haben die elterlichen Hilfen ausgereizt.
Die gute Nachricht: Das Geld ist nicht verloren! Ganz gleich, wie Sie Ihr Studium finanziert haben.
Mit der Hilfe der Kanzlei Kudraß können Sie sich Ihre Studienkosten zurückholen, wenn Sie
- frisch gebackener Studienabsolvent sind
- eine Ausbildung abgeschlossen haben
- ein Zweitstudium angehen oder angegangen sind
- als Young Professional erst jetzt von der Möglichkeit erfahren haben
Ihre Benefits auf einen Blick
Studienkosten absetzen
Wir unterstützen Sie bei der höchstmöglichen Durchsetzung Ihrer Studienkosten als Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt.
Verlustvortrag Student
Wir maximieren Ihren Verlustvortrag in dem wir für Sie die Abzugsfähigkeit Ihrer Miete samt Nebenkosten für Ihr WG-Zimmer am jeweiligen Ausbildungs- und Praktikumsort prüfen und alle weiteren studienrelevanten Ausgaben für Sie geltend machen.
Studienkosten nachträglich absetzen
Wir machen Ihre Studienkosten bis zu 7 Jahre zurück als Verlust geltend und erstellen mit Ihnen eine Steuergesamtplanung unter Einschluss der ersten beiden Berufsjahre nach dem Studium.
Abgabe der Steuererklärung
Wir erstellen für die Sie die entsprechenden Anträge und Einkommenssteuererklärungen. Sie müssen sich nicht mit dem komplexen deutschen Steuerrecht auseinandersetzen. Wir benötigen lediglich einige individuelle Angaben und Dokumente bzw. Belege von Ihnen.
Hierfür bekommen Sie etwas zurück
- Studiengebühren
- Semesterbeiträge
- Fachliteratur
- Fahrtkosten zur Hochschule
- Arbeitsmittel
- Miete
- Wohn-Nebenkosten
Das sagen unsere Mandantinnen & Mandanten
Wir betreuen derzeit rund 100 Mandanten. Ein Großteil unserer Mandanten kommt aus München und Umgebung. Insbesondere Studierende und Berufseinsteiger betreuen wir in ganz Deutschland, wo wir bei vielen Finanzämtern nicht nur in den großen Städten bekannt sind. Unser ausgewählter Mandantenkreis ermöglicht uns eine präzise und persönliche Beratung. Das spiegelt sich auch im Feedback wider.
Kai Katmai
Wie online erklärt, nimmt sich Herr Kudraß gerne die Zeit für eine kostenlose persönliche Beratung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Studienkosten: Herr Kudraß ist dabei sehr transparent, ob seine Tätigkeit sich auch für den Klienten lohnt - wenn nicht, ist das Gespräch dennoch sehr hilfreich und voller Tipps für die selbst ausgefüllte Steuererklärung. Sehr zu empfehlen!
T MR
Ich würde Herrn Kudrass und sein Team jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Herr Kudrass zeichnet sich einerseits durch seine große Kompetenz in steuerrechtlichen Fragen aus sowie insbesondere auch durch die höchst professionelle und sehr angenehme Zusammenarbeit. 5 Sterne!!!
Aaron Bore
Herr Kudrass ist ein sehr kompetenter und ehrlicher Steuerberater. Ich habe ihm in einem Telefonat meine individuelle Situation geschildert, bei der ich Studienkosten absetzen wollte. Herr Kudrass hat sich sehr viel Zeit genommen, um mir meine Ausgangslage aus steuerlicher Sicht zu erklären und vorgerechnet, wie viel ich an Steuern zurück holen könnte. Er hat mir erklärt, dass es sich finanziell für mich nicht lohnen würde, dass über seine Beratungstätigkeiten zu machen, und mir dennoch sehr genau erklärt, wie ich das auch selber machen kann. Sollte es sich in Zukunft bei anderen steuerlichen Angelegenheiten eine Steuerberatung doch lohnen, werde ich mich auf jeden Fall wieder an ihn wenden. So eine transparente und hilfsbereite Kanzlei ist echt Gold wert.
Das sind wir
Die Kanzlei Kudraß mit Sitz in München berät zu allen steuerrelevanten Fachfragen und Belangen. Ob Student, Privatperson, Unternehmen oder Familie. Gründer und Inhaber Raymond Kudraß ist ausgebildeter Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rating-Analyst. Sein Spezialgebiet: Steuerberatung für Studenten.
Unsere Mission: eine generationsübergreifende, engagierte, kreative und immer aktuelle Beratung zu bieten. Und das in Ihrem Sinne – nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Häufig gestellte Fragen an unsere Steuerberatung
Kann ich meine Studienkosten rückwirkend absetzen?
Grundsätzlich können Sie Ihre Studienkosten im Rahmen von Einkommensteuererklärungen für vier Jahre rückwirkend geltend machen. Um die Studienkosten rückwirkend abzusetzen, ist es wichtig, sämtliche Belege und Nachweise aufzubewahren. Dazu gehören beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungen und Immatrikulationsbescheinigungen. Diese Unterlagen sollten bei der Steuererklärung für das entsprechende Jahr eingereicht werden.
Studienkosten absetzen Erststudium - ist das möglich?
Für ein Erststudium können die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Studium eine Erstausbildung darstellt, wie beispielsweise ein Bachelor- oder Masterstudium. Die Ausgaben können bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Studienkosten absetzen Zweitstudium - ist das möglich?
Für ein Zweitstudium oder ein berufsbegleitendes Studium können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei gibt es keine Begrenzung des Höchstbetrags. Die Ausgaben können ebenfalls bis zu sieben Jahre rückwirkend abgesetzt werden.
Kann ich eine Weiterbildung steuerlich absetzen?
Kosten für berufliche Weiterbildungen, wie beispielsweise Seminare, Kurse oder Fortbildungen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei gibt es ebenfalls keine Begrenzung des Höchstbetrags.
Wie lange kann man Werbungskosten geltend machen?
In Deutschland können Werbungskosten grundsätzlich im Jahr ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihr Studium oder Ihre berufliche Weiterbildung in dem Jahr absetzen können, in dem Sie sie tatsächlich gezahlt haben.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie Werbungskosten nicht im Jahr ihrer Entstehung geltend machen können, weil Sie beispielsweise noch keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sieben Jahre rückwirkend absetzen. Das bedeutet, dass Sie Ausgaben, die Sie beispielsweise im Jahr 2021 getätigt haben, noch bis zum Jahr 2028 in Ihrer Steuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Fristen für die rückwirkende Geltendmachung von Werbungskosten von Jahr zu Jahr variieren können. Gerne beraten wir Sie hierzu.