Studienkosten von der Steuer absetzen

Studienkosten absetzen mit der Kanzlei Kudraß

Holen Sie sich Ihre Studienkosten zurück

Ein Studium ist mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Miete, Auto, Wohnung, Material, Arbeitsgeräte – all das kostet Geld.

Als Studentin oder Student diese Kosten alleine zu stemmen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Sicher: einen Nebenjob kann man machen. Doch nicht mehr als das. Schließlich ist ein Studium extrem zeitintensiv.

Vollzeit nebenher arbeiten ist nicht möglich. Zumindest nicht, wenn man den straffen Studienplänen entsprechen und sein Studium in Regelstudienzeit schaffen möchte.

Welche Optionen bleiben also? Kredit aufnehmen? Bafög?

Kurzum: Nahezu die Hälfte der deutschen Hochschulabsolventen startet in ihr Berufsleben mit Schulden aus der Studienfinanzierung.

Die Schulden gehen dabei häufig über die BAföG-Deckelung hinaus. Beträge von mehr als 10.000 Euro sind keine Seltenheit.

Und die anderen 50 Prozent? Die haben die elterlichen Hilfen ausgereizt.

Die gute Nachricht: Das Geld ist nicht verloren! Ganz gleich, wie Sie Ihr Studium finanziert haben.

Mit der Hilfe der Kanzlei Kudraß können Sie sich Ihre Studienkosten zurückholen, wenn Sie

  • frisch gebackener Studienabsolvent sind
  • eine Ausbildung abgeschlossen haben
  • ein Zweitstudium angehen oder angegangen sind
  • als Young Professional erst jetzt von der Möglichkeit erfahren haben

Ihre Benefits auf einen Blick

Studienkosten absetzen

Wir unterstützen Sie bei der höchstmöglichen Durchsetzung Ihrer Studienkosten als Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt.

Verlustvortrag Student

Wir maximieren Ihren Verlustvortrag in dem wir für Sie die Abzugsfähigkeit Ihrer Miete samt Nebenkosten für Ihr WG-Zimmer am jeweiligen Ausbildungs- und Praktikumsort prüfen und alle weiteren studienrelevanten Ausgaben für Sie geltend machen.

Studienkosten nachträglich absetzen

Wir machen Ihre Studienkosten bis zu 7 Jahre zurück als Verlust geltend und erstellen mit Ihnen eine Steuergesamtplanung unter Einschluss der ersten beiden Berufsjahre nach dem Studium.

Abgabe der Steuererklärung

Wir erstellen für die Sie die entsprechenden Anträge und Einkommenssteuererklärungen. Sie müssen sich nicht mit dem komplexen deutschen Steuerrecht auseinandersetzen. Wir benötigen lediglich einige individuelle Angaben und Dokumente bzw. Belege von Ihnen.

Steuerberater Branchenlösungen mit Kanzlei Kudraß

Hierfür bekommen Sie etwas zurück

Das sagen unsere Mandantinnen & Mandanten

Wir betreuen derzeit rund 100 Mandanten. Ein Großteil unserer Mandanten kommt aus München und Umgebung. Insbesondere Studierende und Berufseinsteiger betreuen wir in ganz Deutschland, wo wir bei vielen Finanzämtern nicht nur in den großen Städten bekannt sind. Unser ausgewählter Mandantenkreis ermöglicht uns eine präzise und persönliche Beratung. Das spiegelt sich auch im Feedback wider.

Aaron Bore

Aaron Bore

Mr. Kudrass is a very competent and honest tax advisor. In a phone call, I explained to him my individual situation in which I wanted to deduct study costs. Mr. Kudrass took a lot of time to explain to me my initial situation from a tax perspective and calculated how much I could get back in taxes. He explained to me that it wouldn't be financially worthwhile for me to do this through his consulting work, and yet he explained to me in great detail how I could do it myself. If tax advice is worthwhile for other tax matters in the future, I will definitely contact him again. Such a transparent and helpful law firm is really worth its weight in gold.

6 months ago
Melissa

Melissa

Very friendly and competent advice, Mr. Kudraß took his time and answered my questions. He is well versed in the tax aspects of studying and scholarships. I can recommend it with a clear conscience, gladly again.

5 months ago
Johannes J.L. Lamprecht

Johannes J.L. Lamprecht

Absolutely recommended! Mr. Kudraß advised me on my internship abroad in the USA and my scholarship. His knowledge is incredibly broad. From my experience, I have met two types of tax advisors so far: managing tax advisors vs. designing tax advisors. Mr. Kudraß is definitely the latter. Thank you again!

8 months ago
Professionelle Steuerberatung speziell für Studenten

Warten Sie nicht länger!

Im Durchschnitt bekommen Studierende, die ihre Studienkosten jährlich als Verluste vorgetragen haben, eine Steuererstattung von mehr als 3.000 Euro. Je nach Studienverlauf kann die Erstattung aber auch wesentlich höher ausfallen.

Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihre Studienkosten geltend machen.
Wir beraten Sie unverbindlich.

Das sind wir

Die Kanzlei Kudraß mit Sitz in München berät zu allen steuerrelevanten Fachfragen und Belangen. Ob Student, Privatperson, Unternehmen oder Familie. Gründer und Inhaber Raymond Kudraß ist ausgebildeter Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rating-Analyst. Sein Spezialgebiet: Steuerberatung für Studenten. 

Unsere Mission: eine generationsübergreifende, engagierte, kreative und immer aktuelle Beratung zu bieten. Und das in Ihrem Sinne – nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Kanzlei Kudraß - Steuerberater in München

Häufig gestellte Fragen an unsere Steuerberatung

Grundsätzlich können Sie Ihre Studienkosten im Rahmen von Einkommensteuererklärungen für vier Jahre rückwirkend geltend machen. Um die Studienkosten rückwirkend abzusetzen, ist es wichtig, sämtliche Belege und Nachweise aufzubewahren. Dazu gehören beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungen und Immatrikulationsbescheinigungen. Diese Unterlagen sollten bei der Steuererklärung für das entsprechende Jahr eingereicht werden.

Für ein Erststudium können die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Studium eine Erstausbildung darstellt, wie beispielsweise ein Bachelor- oder Masterstudium. Die Ausgaben können bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Für ein Zweitstudium oder ein berufsbegleitendes Studium können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei gibt es keine Begrenzung des Höchstbetrags. Die Ausgaben können ebenfalls bis zu sieben Jahre rückwirkend abgesetzt werden.

Kosten für berufliche Weiterbildungen, wie beispielsweise Seminare, Kurse oder Fortbildungen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei gibt es ebenfalls keine Begrenzung des Höchstbetrags.

In Deutschland können Werbungskosten grundsätzlich im Jahr ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihr Studium oder Ihre berufliche Weiterbildung in dem Jahr absetzen können, in dem Sie sie tatsächlich gezahlt haben.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie Werbungskosten nicht im Jahr ihrer Entstehung geltend machen können, weil Sie beispielsweise noch keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sieben Jahre rückwirkend absetzen. Das bedeutet, dass Sie Ausgaben, die Sie beispielsweise im Jahr 2021 getätigt haben, noch bis zum Jahr 2028 in Ihrer Steuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Fristen für die rückwirkende Geltendmachung von Werbungskosten von Jahr zu Jahr variieren können. Gerne beraten wir Sie hierzu.