Vorweggenommene Erbfolge: Erbfolgeregelung mit Weitblick
Ihre Sicherheit in generationsübergreifenden Angelegenheiten
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist die Krönung der Karriere als Unternehmer und Unternehmerin. Ähnlich verhält es sich für Privatpersonen, wenn es um die Übertragung ihres Vermögens geht. In diesen Situationen benötigen Sie einen Berater, der sowohl emotionale Feinheiten als auch die vielschichtigen Aspekte von Familien-, Gesellschafts- und Steuerangelegenheiten versteht. Unsere Steuerkanzlei steht Ihnen in solch entscheidenden Momenten als kompetenter und vertrauenswürdiger Partner zur Seite, um Ihre Vermögensübertragung optimal zu gestalten.
Gerne nutzen wir die jahrzehntelangen Kenntnisse der Steuerkanzlei, um Sie in folgenden Bereichen zu unterstützen:
Vorsorgeplanung mit Blick auf die vorweggenommene Erbfolge:
Das Unerwartete kann jederzeit geschehen: Ein plötzlicher Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder ein Herzinfarkt könnten Sie für Wochen oder gar Monate außer Gefecht setzen. Wer tritt in solch einem Fall für Sie ein? Existieren klare Anweisungen? Sind die Zuständigkeiten klar definiert? Liegen Betreuungs- und Vorsorgevollmachten vor? Ist Ihre Familie über die notwendigen Schritte informiert?
Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, dieses heikle Thema nicht länger zu meiden, sondern proaktiv anzugehen und Lösungen im Kontext der vorweggenommenen Erbfolge zu finden.
Immobilieneigentum übertragen:
Das Übertragen von Immobilieneigentum kann mit steuerlichen Vorteilen einhergehen, bringt jedoch auch Risiken mit sich:
- Familienwohnheim-Transfers zwischen Ehepartnern: Viele Ehepaare wissen nicht, dass sie ihr selbst bewohntes Familienwohnheim jederzeit und wiederholt ganz oder teilweise untereinander übertragen können. Dies gilt unabhängig vom Güterstand und ohne Anrechnung auf bestimmte Freibeträge oder Fristen.
- Steuerbefreiung durch Selbstnutzung nach Erbschaft: Ein Familienwohnheim kann im engsten Familienkreis steuerfrei geerbt werden, sofern der Erbe die Immobilie für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt. Doch Vorsicht: Steuerfallen lauern, wenn beispielsweise der Erbe nicht rechtzeitig einzieht oder aus beruflichen Gründen umziehen muss.
- Vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien: In Zeiten steigender Grundstücks- und Baukosten wird es jungen Menschen immer schwieriger, Immobilien ohne zusätzliches geerbtes oder geschenktes Kapital zu erwerben. Auf der anderen Seite stehen Erben vor der Herausforderung, den Wert ihres geerbten Immobilieneigentums angesichts hoher Erbschaftssteuern zu bewahren.
Für die Erhaltung des über Generationen erarbeiteten Familienvermögens kann es sehr sinnvoll sein, Vermögenswerte frühzeitig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an Nachkommen zu übertragen und die für die Nutzung der Freibeträge verbleibenden 10-Jahres-Perioden zu nutzen. Dies hilft, das Vermögen vor möglichen steuerlichen Belastungen zu schützen. Solche Übertragungen erfordern jedoch umfassende Sicherheitsvorkehrungen, von Nießbrauchsrechten bis hin zu speziellen Rückfallklauseln, die etwa bei Alkohol- oder Spielsucht greifen.
Zudem ist bei heutigen Scheidungsraten der Schutz übertragener Vermögenswerte vor Ansprüchen des Schwiegerkindes im Falle einer Scheidung des eigenen Kindes oft von großer Bedeutung.
Unsere Kanzlei ist sich ihrer rechtlichen Beratungsgrenzen bewusst und kooperiert eng mit erfahrenen Erbrechtsanwälten und Notariaten, um Ihnen umfassend und kompetent zur Seite zu stehen.
Steuerliche Bewertungsfragen:
Profitieren Sie von unserem fundierten Know-how in steuerlichen Bewertungsfragen. Ob es um die Bewertung Ihres Unternehmens, Ihrer Immobilien oder anderer Vermögenswerte geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Stichtagsprinzip:
Ein markantes Beispiel zum Stichtagsprinzip stammt aus einem Artikel des Kanzleiinhabers, veröffentlicht in der SZ. Dieser betraf den erheblichen Kursverfall der Telekom-Aktie. Am Todestag des Erblassers stand die Aktie noch bei einem Wert von 100, doch zwei Jahre später, nachdem alle Erben ermittelt und das Erbe zugewiesen wurde, war ihr Wert auf 10 gefallen. Dennoch basierte die 19%-ige Erbsteuer auf dem Stichtagskurs von 100.
Wir spielen mit Ihnen einen Status Quo auf Basis des Stichtagsprinzips durch und verdeutlichen damit die Bedeutung im Erbfall. Gemeinsam nehmen wir uns die Zeit, den aktuellen Stand zu analysieren und vorzubereitende Maßnahmen für verschiedene Szenarien zu planen – stets mit dem Gedanken „Was wäre, wenn…“
Wir schätzen eine direkte und ehrliche Kommunikation, denn es ist essenziell, sich diesen Themen proaktiv zu widmen, weil ungeklärte Sachverhalte oft zu den größten Problemen führen.
Ziel unserer Arbeit ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungsansätze zu finden, die den Familienfrieden langfristig sichern und dabei das Vermögen generationenübergreifend erhalten sollen. Dabei sind, besonders bei Patchwork-Familien, individuelle Lösungen gefragt – eine Tatsache, die Betroffene sehr zu schätzen wissen.
Unsere Leistungen in der Erbfolgeregelung zum Schutz Ihres Vermögens:
Individuelle Beratung
Jede Familie und jedes Unternehmen hat einzigartige Bedürfnisse. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen.
Erbschaftsteuerliche Optimierung
Wir helfen Ihnen dabei, die erbschaftsteuerliche Belastung zu minimieren. So sichern Sie den Erhalt Ihres Vermögens für künftige Generationen.
Testament und Verträge
Wir beraten Sie steuerlich bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und anderen rechtlichen Dokumenten, so dass Ihre Wünsche und Anliegen den Familienfrieden bestmöglich wahrend umgesetzt werden.
Unternehmensnachfolge
Wenn ein Unternehmen übergeben werden soll, begleiten wir den Prozess der Unternehmensnachfolge von der Planung bis zur Umsetzung.
Vermögenssicherung
Unsere Expertise hilft Ihnen dabei, Ihr Vermögen zu schützen und nachhaltig für kommende Generationen zu sichern.
Steuerliche Gestaltung
Wir entwickeln steueroptimierte Lösungen, um Ihre Nachfolgeplanung im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu realisieren.
IHRE BENEFITS AUF EINEN BLICK
Langfristige Sicherheit
Eine fundierte Erbfolgeregelung sorgt für Kontinuität und Stabilität in Ihren familien- und unternehmensbezogenen Angelegenheiten.
Steuerliche Entlastung
Wir helfen Ihnen dabei, erbschaftsteuerliche Belastungen zu reduzieren und Ihr Vermögen effizient zu übertragen.
Reibungsloser Übergang
Durch klare Regelungen und professionelle Planung vermeiden Sie Unsicherheiten und Konflikte in der Nachfolge.
Vermögenserhalt
Die richtige Planung sichert den Erhalt und die Weitergabe Ihres Vermögens an kommende Generationen.
Das sagen unsere Mandantinnen & Mandanten
Wir betreuen derzeit rund 100 Mandanten. Ein Großteil unserer Mandanten kommt aus München und Umgebung. Insbesondere Studierende und Berufseinsteiger betreuen wir in ganz Deutschland, wo wir bei vielen Finanzämtern nicht nur in den großen Städten bekannt sind. Unser ausgewählter Mandantenkreis ermöglicht uns eine präzise und persönliche Beratung. Das spiegelt sich auch im Feedback wider.
Kai Katmai
Wie online erklärt, nimmt sich Herr Kudraß gerne die Zeit für eine kostenlose persönliche Beratung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Studienkosten: Herr Kudraß ist dabei sehr transparent, ob seine Tätigkeit sich auch für den Klienten lohnt - wenn nicht, ist das Gespräch dennoch sehr hilfreich und voller Tipps für die selbst ausgefüllte Steuererklärung. Sehr zu empfehlen!
T MR
Ich würde Herrn Kudrass und sein Team jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Herr Kudrass zeichnet sich einerseits durch seine große Kompetenz in steuerrechtlichen Fragen aus sowie insbesondere auch durch die höchst professionelle und sehr angenehme Zusammenarbeit. 5 Sterne!!!
Aaron Bore
Herr Kudrass ist ein sehr kompetenter und ehrlicher Steuerberater. Ich habe ihm in einem Telefonat meine individuelle Situation geschildert, bei der ich Studienkosten absetzen wollte. Herr Kudrass hat sich sehr viel Zeit genommen, um mir meine Ausgangslage aus steuerlicher Sicht zu erklären und vorgerechnet, wie viel ich an Steuern zurück holen könnte. Er hat mir erklärt, dass es sich finanziell für mich nicht lohnen würde, dass über seine Beratungstätigkeiten zu machen, und mir dennoch sehr genau erklärt, wie ich das auch selber machen kann. Sollte es sich in Zukunft bei anderen steuerlichen Angelegenheiten eine Steuerberatung doch lohnen, werde ich mich auf jeden Fall wieder an ihn wenden. So eine transparente und hilfsbereite Kanzlei ist echt Gold wert.
Das sind wir
Die Kanzlei Kudraß mit Sitz in München berät zu allen steuerrelevanten Fachfragen und Belangen. Ob Student, Privatperson, Unternehmen oder Familie. Gründer und Inhaber Raymond Kudraß ist ausgebildeter Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rating-Analyst. Eins seiner Spezialgebiete: Übertragung von Vermögen und die vorweggenommene Erbfolge.
Unsere Mission: Kinder, Enkel und Ehepartner rechtens an Ihrem Nachlass beteiligen. Ohne unnötig hohe Steuerbelastung.
Häufig gestellte Fragen an unsere Steuerberatung
Gesetzliche Erbfolge Anteile: Wie wird das Erbe aufgeteilt?
Die „gesetzliche Erbfolge“ bezieht sich auf die Art und Weise, wie das Vermögen einer verstorbenen Person unter den erbberechtigten Angehörigen aufgeteilt wird, wenn keine gültigen letztwilligen Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag vorliegen. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer erbberechtigt ist und wie die Erbfolge aufgeteilt wird. Die Verteilung der Erbanteile erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
Die gesetzliche Erbfolge beruht oft auf engen Verwandtschaftsverhältnissen und kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Die erbberechtigten Personen werden in der Regel in einer bestimmten Reihenfolge festgelegt, beginnend mit den engsten Verwandten. Hier sind einige häufige Szenarien für die Verteilung der Erbanteile nach der gesetzlichen Erbfolge:
Ehegatte/Lebenspartner und Kinder:
In den meisten Fällen erben der Ehegatte oder Lebenspartner sowie die Kinder des Verstorbenen. Die Aufteilung der Erbanteile kann je nach Land variieren.
Eltern und Geschwister:
Wenn keine Ehegatten oder Kinder vorhanden sind, können die Eltern und Geschwister des Verstorbenen erbberechtigt sein.
Großeltern und weitere Verwandte:
Wenn keine direkten Nachkommen, Eltern oder Geschwister vorhanden sind, können Großeltern und weitere Verwandte erbberechtigt sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge nicht immer den individuellen Wünschen des Verstorbenen entspricht. Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Vorstellungen verteilt wird, empfiehlt es sich, eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. Diese Dokumente ermöglichen es Ihnen, Ihre Erbfolge nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten und Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtskonformen Testaments oder Erbvertrags. Damit Ihre Erbanteile gemäß Ihren Vorstellungen aufgeteilt werden.
Wie sehen die gesetzlichen Erbrechte in Deutschland aus?
Das gesetzliche Erbrecht in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es legt fest, wer erbberechtigt ist und wie das Vermögen eines Verstorbenen auf die Erben aufgeteilt wird, wenn keine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Hier sind die grundlegenden Prinzipien des gesetzlichen Erbrechts in Deutschland:
1. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:
Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erbt in der Regel neben den Kindern des Verstorbenen.
Wenn es keine Kinder gibt, erbt der Ehegatte bzw. Lebenspartner alleine.
2. Kinder:
Die Kinder des Verstorbenen erben grundsätzlich zu gleichen Teilen.
Falls ein Kind bereits verstorben ist, treten dessen Kinder (Enkelkinder des Verstorbenen) an dessen Stelle und teilen sich dessen Anteil.
3. Eltern:
Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen.
Sind nur ein Elternteil oder nur ein Elternteil sowie Geschwister vorhanden, erben die Eltern und Geschwister zu gleichen Teilen.
4. Geschwister und weitere Verwandte:
Wenn keine Kinder, Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner vorhanden sind, erben die Geschwister des Verstorbenen.
Sind keine Geschwister vorhanden, können auch weitere Verwandte wie Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten erbberechtigt sein.
Die gesetzliche Erbfolge folgt also einer festgelegten Rangfolge, in der die erbberechtigten Personen ermittelt werden. Die Aufteilung der Erbanteile erfolgt entsprechend der Verwandtschaftsverhältnisse. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die konkreten Regelungen und Anteile je nach individueller Situation und Verwandtschaftsverhältnissen variieren können.
Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren persönlichen Vorstellungen verteilt wird, empfiehlt es sich, eine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags zu erstellen. Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kann Sie bei der Erstellung dieser Dokumente beraten, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Wünsche rechtlich gültig umgesetzt werden.