Der Steuerberater für Studenten in ganz Deutschland
Holen Sie sich Ihre Studienkosten zurück
Studienkosten als Werbungskosten absetzen und als Verlust vortragen? Das geht in sehr vielen Fällen!
Steuerberater München – über die Kanzlei Kudraß
Liebe Website-Besucher,
mein Name ist Raymond Kudraß – ausgebildeter Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rating-Analyst. Ich bin Spezialist in der Steuerberatung für Studenten. Vorrangig berate ich Master- und MBA-Studierende, Promovierende und akademische Berufseinsteiger. Außerdem bin ich erfahrener Steuer- und Finanzspezialist für Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und Familien mit umfassendem Beratungsbedarf in den Familienfrieden sichernden Vermögenserhalt.
Meine Mission ist es, eine generationsübergreifende, engagierte, kreative und immer aktuelle Beratung zu bieten. Und das in Ihrem Sinne – nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Gerne berate ich Sie im Rahmen eines 30-minütigen kostenfreien Erstgesprächs.
Studienkosten absetzen
In Deutschland können bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur oder Fahrtkosten zur Hochschule, in vielen Fällen aber auch die Unterkunftskosten im In- und Ausland samt Verpflegungsmehraufwendungen und Reisekosten.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen – und von den steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten profitieren.
Unsere Leistungen auf einen Blick
Studienkosten absetzen
Nutzung der Ausbildungskosten als Verlustvortrag zwecks Steuerfreistellung des ersten Berufseinkommens
Finanzierung & Sanierung
Aktive Vorbereitung und Begleitung bei Verhandlungen mit der Bank, insbesondere auch bei schlechten Zahlen
Jahresabschluss & Rating
Jahresabschlusserstellung aus wirtschaftsprüferischer Sicht unter Rating-Gesichtspunkten der Hausbanken
Immobilienberatung
Steuerliche und finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilienkauf und -übertragung
Betriebsprüfung
Vorbereitung und Durchführung um Risiken zu minimieren und etwaige Steuernachzahlungen zu verhindern
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG, STEUERBERATUNG UND FINANZTIPPS AUS EINER HAND!
UNSERE LÖSUNGEN FÜR IHRE BRANCHE
AKADEMIKER UND BERUFSEINSTEIGER
Seit über 20 Jahren unterstützen wir Studierende dabei, ihre im Master, MBA und als Doktoranden kumulierten Studienkosten als Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen und mittels Verlustvortrag mit dem Einkommen der ersten 1-2 Berufsjahre zu verrechnen.
Inhabergeführte Familienunternehmen
Wir beraten schwerpunktmäßig inhabergeführte Familienunternehmen des Mittelstands aller Branchen. Unser Kernthema und Herzensanliegen ist die Sicherstellung der Finanzierung des Unternehmens. Dabei bereiten wir Ihre Zahlen vor und begleiten Sie auch bei schwierigen Verhandlungen mit den Banken und den Finanzämtern sowie in der Beratung im Rahmen von Betriebsprüfungen.
PRIVATPERSONEN UND FAMILIEN MIT UMFASSENDEM BERATUNGSBEDARF
Familien und Privatpersonen können aktiv auf ihre Steuerlast Einfluss nehmen. Dazu sollten sie sich zu Lebzeiten um den generationsübergreifenden Erhalt von Eigentum, Immobilien und Kapital kümmern. Die Einbindung aller Beteiligten liegt uns hierbei am Herzen und wird durch uns aktiv praktiziert.
Das sagen unsere Mandantinnen & Mandanten
Wir betreuen derzeit rund 100 Mandanten. Ein Großteil unserer Mandanten kommt aus München und Umgebung. Insbesondere Studierende und Berufseinsteiger betreuen wir in ganz Deutschland, wo wir bei vielen Finanzämtern nicht nur in den großen Städten bekannt sind. Unser ausgewählter Mandantenkreis ermöglicht uns eine präzise und persönliche Beratung. Das spiegelt sich auch im Feedback wider.
Kai Katmai
Wie online erklärt, nimmt sich Herr Kudraß gerne die Zeit für eine kostenlose persönliche Beratung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Studienkosten: Herr Kudraß ist dabei sehr transparent, ob seine Tätigkeit sich auch für den Klienten lohnt - wenn nicht, ist das Gespräch dennoch sehr hilfreich und voller Tipps für die selbst ausgefüllte Steuererklärung. Sehr zu empfehlen!
T MR
Ich würde Herrn Kudrass und sein Team jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Herr Kudrass zeichnet sich einerseits durch seine große Kompetenz in steuerrechtlichen Fragen aus sowie insbesondere auch durch die höchst professionelle und sehr angenehme Zusammenarbeit. 5 Sterne!!!
Aaron Bore
Herr Kudrass ist ein sehr kompetenter und ehrlicher Steuerberater. Ich habe ihm in einem Telefonat meine individuelle Situation geschildert, bei der ich Studienkosten absetzen wollte. Herr Kudrass hat sich sehr viel Zeit genommen, um mir meine Ausgangslage aus steuerlicher Sicht zu erklären und vorgerechnet, wie viel ich an Steuern zurück holen könnte. Er hat mir erklärt, dass es sich finanziell für mich nicht lohnen würde, dass über seine Beratungstätigkeiten zu machen, und mir dennoch sehr genau erklärt, wie ich das auch selber machen kann. Sollte es sich in Zukunft bei anderen steuerlichen Angelegenheiten eine Steuerberatung doch lohnen, werde ich mich auf jeden Fall wieder an ihn wenden. So eine transparente und hilfsbereite Kanzlei ist echt Gold wert.
SIE WÜNSCHEN EINE PRAXISNAHE
STEUERBERATUNG AUS MÜNCHEN?
Die Kanzlei Kudraß mit Sitz in München berät zu allen steuerrelevanten Fachfragen und Belangen. Ob Student, Privatperson, Unternehmen oder Familie.
Zum Kennenlernen vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch.
Aktuelle Jobs bei der Kanzlei Kudraß
Werfen Sie einen Blick auf unsere aktuellen Stellenangebote oder schicken Sie uns, besonders wenn Sie Quereinsteiger mit unternehmerischem Hintergrund sind, Ihre Initiativbewerbung auf der Karriereseite.
Wir bieten interessante Aufstiegschancen in Zusammenarbeit mit unserer geschätzten Bürogemeinschaft und sehr netten Kollegen und Kolleginnen.
STEUERASSISTENT/IN (M/W/D)
in München – Teilzeit
Derzeit suchen wir nach einer engagierten und motivierten Steuerassistenz, die unser Team verstärken möchte.
DIE AM HÄUFIGSTEN GESTELLTEN FRAGEN ZUM THEMA STEUERN UND KANZLEI
Wie entsteht ein steuerlicher Verlust und wie lange ist dieser nutzbar?
Ein steuerlich vortragsfähiger Verlust entsteht immer und nur dann, wenn die Studienkosten als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben zu behandeln und die Einnahmen geringer sind als die dafür getätigten (Werbungs-) Kosten.
Als zu verrechnende Einnahmen gelten dabei faktisch sämtliche Einkünfte mit Ausnahme des „echten Minijobs“. Die Behandlung der Stipendien bedarf immer einer gesonderten Betrachtung.
Dieser Verlustvortrag ist der Höhe und der Zeit nach unbegrenzt vortragbar, kann also bis zum ersten und ggf. weiteren Berufsjahren vorgetragen und mit dem dortigen Einkommen verrechnet werden.
Die Nutzbarkeit endet dann, wenn der Verlustvortrag durch Verrechnung mit den jeweiligen steuerpflichtigen Einnahmen verbraucht ist.
Welche Arten von Studium sind begünstigt?
Zu Werbungskosten und damit zur Möglichkeit, Studienkosten als Verlustvortrag vorzutragen, führen folgende Studiumsarten:
- Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung (in diesen Fällen also auch das erste Bachelorstudium)
- Alle berufsbegleitenden Studienarten (z.B. FOM)
- jedes Zweitstudium, wobei ein Masterstudium als auch dann als Zweitstudium gilt, wenn es konsekutiv auf dem Bachelorstudium aufbaut
- Promotionsstudium
- MBA-, LLM- und alle sonstigen aufbauenden Studienarten
Fazit:
Nicht annähernd so begünstigt wie das Zweitstudium sind nur die Erststudierenden, die ohne Lehre und ohne zwischenzeitliche Berufsausbildung vor dem Studium, meist also direkt nach dem Abi, mit dem Bachelorstudium beginnen.
Die Erststudierenden sind hinsichtlich ihrer Studienkosten auf 6.000 Euro im Jahr begrenzten Sonderausgabenabzug beschränkt, der steuertechnisch zu keinem Verlustvortrag führen kann. Eine Steuerersparnis kann in diesen Fällen überhaupt nur dann entstehen, wenn im selben Studienjahr steuerpflichtige Einkünfte über dem Grundfreibetrag erzielt wurden.
Erst das Bachelorzeugnis stellt den Abschluss der beruflichen Erstausbildung dar, ab dem das Zweitstudium beginnt und alle weiteren Studienkosten als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Wann gilt eine berufliche Erstausbildung als abgeschlossen?
- Mit jeder vollzeitigen (= mind. 20 Stdn. wtl.) geordneten Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten und Beendigung mit einer Abschlussprüfung
- Mit dem ersten Bachelorzeugnis
- Bei Juristen bereits mit dem ersten Staatsexamen.
- Bei Medizinern erst mit der Approbation!
Was kann ich alles von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich alle mit dem Studium unmittelbar und konkret zusammenhängenden Kosten. Dazu gehören z.B.:
- Studiengebühren privater und öffentlicher Universitäten im In- und Ausland
- Prüfungs- und Kursgebühren sowie alle weiteren von den Universitäten berechneten Zusatzkosten einschl. gemeinsamer Ausflüge, Besichtigungen etc.
- Arbeitsmittel wie Handy/Smartphone, Laptop, Rechner, Bildschirm, Drucker, Software, Virenschutz, Scanner u.a.m.
- Einrichtungsgegenstände am Arbeitsplatz zu Hause, wie Schreibtisch, Druckertisch, Stuhl, Lampe u.a.m.
- Kosten für Fachliteratur und Lernmaterialien
- Zinsen Ihres Studienkredits
Und als größter Absetzposten neben ausländischen Studiengebühren die Unterkunftskosten an den verschiedenen Studien- und Praktikaorten im In- und Ausland samt Verpflegungsmehraufwendungen und Reisekosten (Flug- und Fahrt) im Rahmen der
Durchsetzbarkeit einer doppelten Haushaltsführung (kurz dHHf)
Kann diese dHHf, ggf. auch nachträglich nachgewiesen werden, kommen rasch fünfstellige Absetzbeträge zusammen (z.B.ca. T€ 25 bei einem WG-Zimmer in München für € 800.- warm mtl. x gut 2 Jahre + Verpflegungsmehraufwand + Reisekosten).
Aufgrund der vielen zu beachtenden Voraussetzungen beraten wir Sie in diesem Spezialgebiet von uns gerne individuell, am Liebsten im Vorhinein vor einem Auslandsaufenthalt. Gerne loten wir aber auch im Nachhinein die Chancen aus, mit denen wir das Finanzamt von der Anerkennung überzeugen können. Sie erfahren von uns aber auch sehr offen, wenn wir in Detailkenntnis der Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen keine Möglichkeit sehen, diese Kosten geltend zu machen.
Hoffnungslos ist die Absetzbarkeit Ihrer Unterkunftskosten auch bei Nichtvorliegen einer dHHf nicht, denn in einer Reihe von Fällen liegen die Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende Auswärtstätigkeit vor, vergleichbar mit einer Dienstreise im späteren Beruf.
Wie lange kann ich meine Studienkosten rückwirkend absetzen?
Bei bisheriger Nichtabgabe einer Einkommenssteuererklärung ohne Abgabepflicht
- bis zu 4 Jahre zurück, also bis Ende 2023 noch einschl. 2019 und
im Fall der Entstehung eines Verlustvortrags mit gesonderter Verlustfeststellung
- bis zu 7 Jahre zurück, also bis Ende 2023 auch noch einschl. 2016-2018.
Achtung: Die „normalen Abgabefristen“ im Falle einer Pflichtabgabe gelten weiter (= z.B. bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit, aus Vermietung oder anderen nicht lohnversteuerten Einkünften über € 410.-).
Nach der Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist die Nachholung der Geltendmachung von Studienkosten regelmäßig auf die Einspruchsfrist von vier Wochen reduziert!
Was tun, wenn ich keine Belege über die längst verausgabten Studienkosten habe?
Oft helfen die Pauschalen:
- wie für die Fahrtkosten, Internet und Telefon, Umzug, Verpflegung, uvm.
ansonsten die Kontoauszüge:
- rückwirkender Ausdruck bis zu 10 Jahre bei den Banken möglich
zusätzlich alles, was die Kosten glaubhaft macht:
- z.B. Arbeitspapiere zu Sitzungen von Lerngemeinschaften, Mietverträge, Bescheinigungen jeder Art, Garantiescheine, Reparaturrechnungen, Terminkalender, Zeugnisse u.v.m.